kollektive Marktbeherrschung

kollektive Marktbeherrschung
Marktbeherrschung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kollektive Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschung — I. Wettbewerbsrecht:Tatbestandsmerkmal der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht). Individuelle M. liegt vor, wenn Unternehmen ohne Wettbewerber sind, keinem wesentlichen Wettbewerb… …   Lexikon der Economics

  • marktbeherrschendes Unternehmen — marktbeherrschendes Unternehmen,   Wettbewerbsrecht: Marktbeherrschung im Sinne des Gesammelten gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26. 8. 1998 liegt vor, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art …   Universal-Lexikon

  • Europäisches Kartellrecht — Die deutsche Wettbewerbsordnung wird heute nicht mehr allein durch das deutsche Recht bestimmt. Neben das deutsche Wettbewerbsrecht sind vielmehr durch die Art. 81 und 82 EG Vertrag (EGV) und die Europäische Fusionskontroll Verordnung (FKVO) vom… …   Lexikon der Economics

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